AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrags

Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung (30% des Gesamtmietpreises) bei Buchung ist innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 3 Monate vor Reisebeginn sind weitere 30% des Mietpreises und spätestens 14 Tage vor Reiseantritt der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution ist vor Abholung auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

2. Rücktritt / Stornierungen

Die Stornogebühren gelten ab Buchungsdatum:

– bis 90 Tage vor Übernahme 30%

– 89-8 Tage vor Übernahme 70%

– bis 7 Tage vor Übernahme 100% der vereinbarten Mietgebühr

Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart übernommen, so gilt dies als Rücktritt und der komplette Mietpreis wird dann fällig. Auch bei Fahrzeugübergabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.

Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer eigenen Stornoversicherung. Nicht verbrauchte Miettage können leider nicht gutgeschrieben werden. Es besteht kein Rücktrittsrecht.

3. Im Mietpreis enthaltene Leistungen

Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen; Ausstattung des Wohnmobils nach Inventarliste, pro Miettag sind 300 km frei; Kfz Haftpflichtversicherung mit 600 € Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschaden.

4. Mindestalter und berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters/berechtigten Fahrers muss 23 Jahre betragen. Er muss zudem einen gültigen Führerschein (kein Führerschein auf Probe) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Vorfeld genannten zusätzlichen Lenkern geführt werden. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und Führerschein sind bei der Übernahme vom Mieter und von den im Vorfeld genannten zusätzlichen Lenkern vorzulegen.

5. Versicherung

Unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt 600 €. Die Versicherung ist nur in Europa gültig. Schäden durch unsachgemäße Handhabung sind allerdings von der Versicherung nicht gedeckt.

Haftpflichtversicherung: bis zu EUR 30 Mio.

Reisen außerhalb Europas sind nach Absprache möglich. Reisen in Kriegs- und Krisengebiete generell untersagt. Im Schadensfall haftet der Mieter in der Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Bei grober Fahrlässigkeit bzw. für Schäden die von der Versicherung nicht gedeckt sind für den vollen Schaden.

6. Kaution

Die erforderliche Kaution von EUR 1.200 ist vor Abholung des Mietfahrzeuges auf das Konto des Vermieters zu überweisen und dient zur Abdeckung für Kaskoschäden, Reinigungsmängel oder für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird diese wieder in voller Höhe zurückerstattet.

7. Servicepauschale/Reinigung

Als Servicepauschale für die WC-Chemie, eine Gasflasche, Einweisung, Ausgabe und Übernahme werden EUR 130,00 in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug muss besenrein und vollgetankt zurückgebracht werden. Die Toilette und der Grauwassertank müssen geleert sein, ansonsten wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 150,00 verrechnet. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Die Komplettreinigung (Innen- und Außenreinigung) wird von uns erledigt. So kannst du deinen Urlaub ganz entspannt bis zur letzten Minute genießen und musst dich nicht mit der gründlichen Reinigung, die sicher über drei Stunden dauert, beschäftigen. Die Reinigungspauschale hierfür beträgt EUR 120,00. Achtung! Das Fahrzeug darf nicht in einer Waschanlage und nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.

Solltest Du Dein Haustier auf die Polster lassen, dann bitten wir Dich, diese vorher abzudecken. In den Betten sind keine Haustiere erlaubt.

8. Rauchverbot

In unserem Fahrzeug besteht strengstes Rauchverbot. Bei Verstoß sind wir gezwungen EUR 500,00 von der Kaution einzubehalten.

9. Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich gestattet, muss allerdings mit dem Vermieter im Vorfeld abgestimmt werden.  Bei grober Verschmutzung der Polster und Matratzen müssen die Kosten der Reinigung vom Mieter übernommen werden.

10. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer. Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von EUR 150,00 in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.

11. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden / Unfälle

Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut. Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang. Der Mieter hat für die Kontrolle von: Reifendruck –Kühlwasser –Motorölstand – allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen. Schäden, die auf mangelnden Reifendruck, oder zu geringen Kühlwasser- oder Motorölstand zurückzuführen sind, gelten in jedem Fall als grob fahrlässig vom Mieter herbeigeführt. Der Mieter haftet für diese Schäden unbeschränkt.

12. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung

Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat, sowohl wie für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht, gilt der Mietvertrag für beide Seiten aufgelöst und bereits geleistete Anzahlungen werden in vollem Umfang zurückerstattet. Gleichzeitig sind Forderungen für etwaige Stornokosten für bereits gebuchte Leistungen  ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung

Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus, und eine Reparatur am Ort ist nicht möglich um die Reise fortzusetzen, muss die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer mit dem Vermieter abgesprochen werden. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer sowie dem Vermieter. Es erfolgt Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für „entgangene Urlaubsfreuden“, sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 12 Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung).

14. Abholung und Rückgabe

Der Abhol- und Rückgabetag des Wohnmobils wird als je ein Tag gewertet. Die Übernahme des Fahrzeuges am 1. Miettag ist ab 10:00 und bis 18:00 Uhr möglich (Ausnahmen nach Rücksprache). Die Rückgabe des Fahrzeuges hat am letzten Miettag bis 15:00 Uhr (genaue Uhrzeit nach telefonischer Vereinbarung spätestens am vorletzten Tag) zu erfolgen (Ausnahmen nach Rücksprache). Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, müssen wir pro überzogene Stunde EUR 50,00 berechnen. Ab 4 Stunden den doppelten Mietpreis je Verspätungstag. Die Rückgabe des Fahrzeuges ohne unser Beisein können wir nicht akzeptieren.

15. Übergabe- / Rücknahmeprotokoll

Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand. Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.

16. Schlussbestimmung

Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt.

17. Allgemeine Bestimmungen

  • Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
  • Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang.
  • Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers, der den Vertrag mit zu unterfertigen hat, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/Lenker zur ungeteilten Hand mit dem Kunden haften.

18. Gerichtsstand und Schriftform

  • Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichtes Feldkirch (je nach Höhe des Streitwertes) als ausschließlich vereinbart.
  • Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des § 14 Konsumentenschutzgesetz.
  • Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.

Stand: 01.07.2021